1568 Aus der Geschichte der Trösch
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Dienstbarkeitsvertrag. Ernst Trösch, Landwirt und Chauffeur, in der Au in Münsingen, räumt dem Staat Bern das Wasserdurchleitungsrecht von der Land- und hauswirtschaftlichen Schule Schwand sowie der Irrenanstalt Münsingen bis zur Aare durch seine Liegenschaft in der Gemeinde Münsingen ein.
1926 Februar 4

[Stempel] Domänen Direktion [sig.] AK 491
[Stempel] Hypothekarkasse des Kantons Bern [sig.] AK fol. 29
[Stempel] Staatsarchiv Bern [sig.] Dok. Buch V fol. 558
[Orange Marke Canton Bern. 60 Centimes] 6. Feb. 1926

Dienstbarkeitsvertrag, abgeschlossen zwischen
1. Herrn Ernst Trösch, Friedrichs sel., von Thunstetten, Landwirt & Chauffeur in der Au zu Münsingen, als Dienstbarkeitsgeber einerseits,
2. Dem Staat des Kantons Bern, hier vertreten durch Max Goldschmid, von Winterthur, Jngenieur in Bern, als Dienstbarkeitsnehmer anderseits.

I.
Der vorgenannte Dienstbarkeitsgeber, Herr Ernst Trösch ist Eigentümer eines Grundstückes, Flur D Blatt 29, Parzelle No. 399, Grundbuchblatt No. 1528, im Halte von 45 Aren 15 m2.

Erwerbstitel.
Kauf- & Pfandvertrag vom 20. Februar 1923, eingetragen den 15. März 1923, Tagebuch No. 316, Belege E Serie II, No. 552, abgeschlossen mit den Herren Ernst und Alfred Wüthrich.

II.
Dienstbarkeitserrichtung.
Der Staat des Kantons Bern beabsichtigt, seine Abwasser von der Land- & hauswirtschaftlichen Schule Schwand, sowie von der Jrrenanstalt Münsingen, nach der Aare abzuleiten. Diese Ableitung führt auf einer Länge von zirka 51 Metern durch das vorgeschriebene Grundstück des Herrn Ernst Trösch. Zudem wird in dieser Parzelle auch ein Schacht erstellt. Herr Ernst Trösch vorgenannt, räumt dem Staat des Kantons Bern das erforderliche Wasserdurchleitungsrecht; sowie das Recht zur Erstellung eines Schachtes auf seinem vorbeschriebenen Grundstück ein.

Besondere Vertragsbestimmungen.
1. Für die Einräumung der Dienstbarkeit hat der Staat des Kantons Bern eine Entschädigung zu leisten von Fr. 150.–, schreibe einhundertfünfzig Franken. Der durch die Erstellung verursachte Kulturschaden, ist durch unparteiische Schätzer zu bestimmen und dem Herrn Ernst Trösch besonders zu vergüten.
2. Der Dienstbarkeitsnehmer (Staat des Kantons Bern, oder dessen Organe) soll berechtigt sein, nötigenfalls der Wasserleitung nachzugehen, erforderliche Nachgrabungen und Reparaturen vorzunehmen, gegen jeweilige Vergütung des dadurch verursachten Kulturschadens.
3. Die Kosten dieses Vertrages hat der Dienstbarkeitsnehmer (Staat des Kantons Bern), zu bezahlen.
4. Die Genehmigung dieses Vertrages durch die kompetente Staatsbehörde wird ausdrücklich vorbehalten.
5. Dieser Vertrag ist dreifach auszufertigen, je ein Doppel zu Handen der Parteien und das dritte Doppel als Ausweis für das Grundbuchamt, zur Eintragung der Dienstbarkeit im Grundbuch.
Münsingen, den 4. Februar 1926.
Der Dienstbarkeitsgeber: [sig.] E. Troesch
Der Dienstbarkeitsnehmer;
resp. Vertreter desselben: [sig.] Goldschmied, Oberingenieur des II. Kreises

Beglaubigung.
Der unterzeichnete Christian Zbinden, Notar des Kantons Bern, mit Büreau in Münsingen, bescheinigt hiermit, dass vorstehende Unterschriften * E. Troesch * und * Goldschmid, Oberingenieur des II. Kreises *, eigenhändig und in seiner Gegenwart beigesetzt worden sind, von dem ihm persönlich bekannten Herren, als:
1. Ernst Trösch, Friedrichs. sel., von Thunstetten, Landwirt & Chauffeur in der Au in Münsingen.
2. Max Goldschmid, von Winterthur, Jngenieur in Bern.
Beurkundet in Münsingen, im Büreau des unterzeichneten Notars, den sechsten Februar eintausendneunhundertsechsundzwanzig.
-D. d. 6. Februar 1926.
Kontr. III. No. 325
[S. L.] [sig.] Ch. Zbinden, Notar des Kantons Bern.

Vom Regierungsrate genehmigt namens des Staates.
Bern, den 17. Februar 1926.
[S. L.] Im Namen des Regierungsrates
der Präsident
[sig.] Merz
der Staatsschreiber: [sig.] Renz [?]

[Stempel] Regierungrat des Kantons Bern 17. Feb. 1926 [sig.] 720.

Mit Fr. – Staatsgebühr erhalten.
Schlosswil, den 24. März 1926.
Der Grundbuchverwalter: [sig.] VRuckli [?]

Bescheinigung.
Im Münsingen-Grundbuchblatt No. 1525 des Ernst Trösch wurde heute folgende Dienstbarkeit eingetragen:
Wasserdurchleitungs- & Schachtrecht zu Gunsten des Staates Bern.
– Tagebuch No. 398, Belege EvD Serie II, No. 2217.
Schlosswil, den 24. März 1926.
Der Grundbuchverwalter: [sig.] VRuckli [?]
Original: StABE C I a, F. Konolfingen (1926, Febr. 4); Papier, ca. 22 x 35 cm (Heft). Siegelstempel: a) des Notars: * Christian Zbinden * Notar des Kantons Bern. b) des Kantons Bern: * Kanton Bern * Regierungsrat *.
Anmerkungen
Die hier wiedergegebenen Quellen sollen möglichst integral publiziert werden. Aus Zeitmangel können die Urkunden in den Archiven leider nicht immer eingesehen und transkribiert werden, daher müßen auch bereits edierte Quellentexte wiedergegeben werden. Die Urkunden sind nach den neuen Regeln der Stiftung Schweizerischer Rechtsquellen (SSRQ) ediert, das heißt u.a. einerseits chronologisch Gliederung; anderseits originaler Urkundentext in normaler und vom Verfaßer beigefügte Kommentare, Bemerkungen usw. in kursiver Schrift und soweit möglich mit Wiedergabe der besonderen Schriftzeichen.

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